
1. Kursanmeldung
1.1. Neuanmeldungen können nur schriftlich über unser Online-Formular getätigt werden. Die Anmeldungen
sind
verbindlich.
1.2. Am 9. oder 10. Kurstag erhalten sie durch die Kursleitung eine Anmeldebestätigung für den Folgekurs.
Somit ist ein Platz für den Folgekurs garantiert. Sollte ihnen der vorgeschlagene Tag/Kurszeit nicht gehen
oder möchten sie keinen weiter Kurs besuchen,
so bitten wir sie uns direkt (die Kursorganisation)
zu info-
mieren.
1.3. Neue Kursdaten werden 1-2 Monate vor Kursstart auf dieser Internetseite veröffentlicht.
2. Kursdurchführung
2.1. Um den Teilnehmer nicht zu überfordern ist es von grosser Wichtigkeit, dass die Voraussetzungen für
den gewünschten Kurs erfüllt werden. Die Kursleitung kann bei mangelnden Voraussetzung oder Unterfor-
derung eines Teilnehmers eine Umteilung vornehmen.
2.2. Die Teilnehmerzahlen der Kinderkurse sind auf 6 bis 8 Kinder beschränkt. Die Schwimmsportgruppen bestehen (gemäss Vorgaben des J+S Kids Programm) aus bis zu 8 Kindern mit einem Leiter oder bis zu
16 Kindern
mit zwei Leitern. Anmeldungen und Wartelisten
werden nach Anmeldungs- und Zahlungsreihenfolge berücksichtigt.
2.3. Bitte sind sie zu den Übungsstunden pünktlich. Für die Schwimmstunde sollte ihr Kind fünf Minuten vor
Beginn des Kurses umgezogen in der Schwimmhalle sein. Ein pünktlicher Beginn gewährleistet genügend
Zeit für den Unterricht, ohne Hektik entstehen zu lassen.
2.4. Sie dürfen ihrem Kind während der Schwimmstunde zusehen.
2.5. Die Duschen und das Hallenbad dürfen nicht mit Strassenkleider betreten werden.
2.6. Bitte greifen sie nicht in das Unterrichtsgeschehen ein (ausser es wird von der Kursleitung gewünscht).
Es liegt in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Schritte nicht von allen Kindern gleich schnell erlernt
werden.
2.7. Die Schwimmkurse werden nacheinander ohne Pausen durchgeführt. Dies ermöglicht uns in Klein-
gruppen zu arbeiten, mehr Kurse anzubieten und die Kursgebühren tief zu halten. Sollten sie Nachrichten
oder
Fragen an die Kursleitung haben, bitten wir sie diese per Telefon zu kontaktieren oder einen Brief ab-
zugeben.
Bitte vermeiden sie auf jeden Fall, zwischen den Kursstunden Kontakt zu der Kursleitung aufzu-
nehmen. Dies
ist nicht im Sinne der Kinder.
3. Korrespondenz
3.1.
Bitte melden sie ihr Kind nur bei längerer Abwesenheit (zwei Kursstunden oder mehr) bei der Kurs-
organisation
Tel. 055 214 41 08 oder E-Mail info@schwimmschule-zo.ch ab.
3.2. Für organisatorische Fragen und administrative Fragen wenden Sie sich bitte an die Kursorganisation.
Die Adresse der Kursorganisation lautet:
Schwimmschule Züri-Oberland, Tösstalstrasse 275, 8497 Fischenthal, Tel. 055 214 41 08 oder E-Mail info@schwimmschule-zo.ch.
4. Zahlungsbedingungen und Kosten
4.1. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu überweisen. Eine Barzahlung während den Lektionen ist nicht
möglich. Es werden keine Kursgelder zurückerstattet. Versäumte Lektionen berechtigen zu keinem Preis-
abzug.
4.2 Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Rückerstattungen gibt es nur bei längerem
Kursunterbruch, infolge Unfall oder Krankheit mit ärztlichem Zeugnis (ab 4 Lekt. 1/3 des Kursgeldes).
Für unvorhergesehene Kursausfälle seitens des Veranstalters (Krankheit/Unfall des Kursleiters; technische
Prob
leme
des Hallenbades, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.3. Annullierungen werden anteilmässig in Rechnung gestellt. Neben einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von
Fr. 30 behalten wir uns folgende Abzüge vor:
Über 14 Tage vor Kursbeginn 0% des Kursgeldes 7 Tage vor Kursbeginn 50% des Kursgeldes Nach Kurs-
start 100% des Kursgeldes.
4.4. Mahnungen werden mit Fr. 10.-- bei einem Folgekurs nachbelastet.
5. Gesundheit
5.1. Bitte berücksichtigen Sie zum Wohle aller Beteiligten, dass ein absolutes Schwimmverbot gilt bei: Ohrenentzündung, Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Läusen, Fieber, Erkältungskrankheiten, nach Impfungen usw.
5.2. Bitte planen Sie allfällige Impftermine Ihres Kindes so, dass möglichst viel Zeit bis zum nächsten Schwimmbadbesuch dazwischen liegt, mindestens aber 48 Stunden.
6. Versicherung
6.1. Die Eltern sind für ihr Kind vollumfänglich verantwortlich und die Versicherung ist Sache der Teilnehmer
und/oder der Eltern.
6.2. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die Schwimmschule
Züri-Oberland, noch der Schwimmbad-Vermieter haftbar gemacht werden.
7. Hygiene im Schwimmbad
7.1.
Frauen gehen mit den Kindern in die Umkleideräume der Damen und Männer in die der Herren.
Die Umkleideräume dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
7.2. Gründliches Duschen vor dem Schwimmen ist obligatorisch. Ein Gemisch von Staub, Schweiss und
Chlor wirkt sich nicht besonders förderlich auf die Wasserqualität aus.
7.3. Nehmen Sie keinesfalls Esswaren oder Getränke ins Hallenbad. Auch in den Garderoben ist das
Essen
und Trinken verboten.
7.4.
Kinder mit schulterlangen oder längeren Haaren sollten diese zu einem Zopf binden oder eine Bade-
kappe tragen.
7.5. Vor Kursbeginn sollte ihr Kind die Toiletten aufsuchen.
7.6 Die Schwimmhallen in Rüti, Tann und Schwerzenach dürfen nur in Badekleidung und nicht mit Strassenkleidung betreten werden.
8. Sicherheit
8.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen sich keine zusätzlichen Geschwister im Wasser aufhalten.
8.2. Kinder, die einen Kinderschwimmkurs besuchen und auf ihren Einsatz warten, müssen am Treffpunkt
in der Schwimmhalle warten, bis sie an der Reihe sind. Dieser Treffpunkt wird am ersten Kurstag bekannt
gegeben.
8.3. Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Schwimmlehrperson ist nur während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich. Das Kind darf
frühstens fünf Minuten vor Kursbeginn, sitzend am Treffpunkt, auf den Kursbeginn warten.
8.4. Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Kinderschwimmgruppe. Die
Eltern nehmen ihr Kind unmittelbar nach beendeter Kurslektion in Empfang.
9. Kursdurchführung
9.1. Kinder, die sich bei Übungen strikt verweigern, undiszipliniert sind oder andere Kursteilnehmer ab-
lenken
oder stören, werden von der Schwimmlehrperson verwarnt. Als disziplinarische Massnahme wird
das Kind für eine von der Schwimmlehrperson bestimmte Zeit aus der Kursgruppe ausgeschlossen und
muss von ausserhalb des Schwimmbeckens zuschauen. Bei mehrmaligem undiszipliniertem Verhalten
und trotz Aussprache mit dem Kind und den Eltern, kann das das Kind vom Kurs ausgeschlossen werden.
Der Kurs
gilt für das Kind als beendet. Keine Kursgeldrückerstattung.
9.2. Eltern sollten sich während der Kinderschwimmlektion nicht am Bassinrand aufhalten und sich nicht
in
den Kurs mit einbringen, damit das Kind weniger abgelenkt wird und sich voll und ganz auf die Schwimm-
lektion konzentrieren kann.
10. Datenschutz
10.1. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
11. Gerichtsstand
11.1. Der Gerichtsstand ist Hinwil ZH. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.
Fischenthal, März 2009
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